Fluoridlack für Kinder unter sechs Jahren ist Kassenleistung

Kinder unter sechs Jahren haben in der Zahnarztpraxis Anspruch auf Fluoridlack zwecks Zahnhärtung. Ein entsprechende G-BA-Beschluss ist in Kraft getreten.

29.05.2024

Frau mit offenem Mund erhält eine Applikation am Zahn
© Foto: familylifestyle / stock.adobe.com
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Er soll die Milchzähne vor Karies schützen: Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist nun für alle Kinder unter sechs Jahren Kassenleistung. Zweimal im Kalenderhalbjahr haben sie Anspruch darauf, dass der Zahnarzt oder die Zahnärztin ihre Zähne damit behandelt.

Der G-BA hatte diese Neuerung im Januar dieses Jahres beschlossen. Mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger ist sie am 24. April in Kraft getreten. Bislang war die Frage, wann die Krankenkasse das Auftragen des Fluoridlackes zahlt, an das Kariesrisiko geknüpft.

Nur wenn bei Kindern zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein hohes Risiko für Karies vorlag, war der Fluoridlack Kassenleistung. Jüngere Kinder - also bis zum 33. Lebensmonat - hatten bislang schon unabhängig vom Kariesrisiko Anspruch darauf.

Quelle: dpa

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