Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte: Anhörung im Bundestag

08.05.2024

Person hält Schild mit GOZ hoch
© Foto: HNFOTO / stock.adobe.com
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Im Deutschen Bundestag fand am 24.4.2024 auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte statt.
Eine Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte erscheint nach Meinung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) notwendig. Die GOZ sei fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr bzw. nur noch bedingt geeignet.
In ihren Ausführungen erklärte Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK, als Sachverständige unter anderem, dass viele in 1988 fachlich korrekte Leistungen heute als fachlich überholt nicht mehr erbracht würden. Manche Leistungen hätten ihr Gesicht völlig verändert. Und inzwischen gäbe es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind. Damit diene eine Novellierung der GOZ auch den Patientinnen und Patienten. Hinzu komme aber auch die wirtschaftliche Lage der Zahnarztpraxen: Es sei ausnahmslos alles teurer geworden – außer die [GOZ] Leistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Entfernung eines Weisheitszahnes koste heute genau so viel wie vor 30 Jahren. Sie wies darauf hin, dass nicht nur die fachlichen Leistungen angepasst werden müssten, ebenso wichtig sei eine Dynamisierung des Punktwertes.

Eine vollständige Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer finden Sie unter https://www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/gebuehrenordnungen-fuer-aerzte-und-fuer-zahnaerzte-jetzt-novellieren-bt-drucksache-20-7586.html
Die ganze Anhörung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages zu finden. Deutscher Bundestag - Ärzteverbände fordern Anpassung der Gebührenordnungen

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